Information für Falschparker

itakka Parkraummanagement

Unser Parkraummanagement dient zur Verhinderung, Abwehr und Prävention von Besitzstörungen durch Falschparkerinnen und Falschparkern. Dies, um die oft schwierige Parksituation zu verbessern.

Sollten Sie als FahrzeughalterIn ein Verständigungsschreiben von uns erhalten haben, so wird Ihnen zu Last gelegt, den ruhigen Besitz durch unerlaubtes Parken oder Halten Ihres KFZ gestört zu haben.

FAQs

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrer Besitzstörung zusammengefasst:

1Was sind die Folgen wenn ich das Schreiben ignoriere?
Mit unserem Schreiben wird Ihnen die Möglichkeit geboten, diese Angelegenheit ausergerichtlich zu regeln. Sie wurden darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu übermitteln und den genannten Betrag zu begleichen.

Sollten Sie dem nicht nachkommen, wird automatisch eine Besitzstörungs- bzw. Unterlassungsklage erfolgen.
2Ich habe bereits eine Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage erhalten, was kann ich tun?
Es tut uns leid - in diesem Fall können wir nichts mehr in Ihrem Sinne unternehmen. Wir raten Ihnen, sich mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen um die Angelegenheit möglichst kostenschonend zu erledigen.
3Wie setzt sich die Höhe des geforderten Betrages zusammen?
Wir sind bestrebt die Kosten für alle Beteiligten möglichst niedrig zu halten.

Die Kosten bestehen einerseits aus den uns entstandenen Auslagen betreffend Beweissicherung, Rechtsanwaltskosten, Halterermittlung, Evidenzhaltung sowie sonstigen Kosten und Aufwendungen. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt liegen wir mit dem von uns geforderten Kostenersatz am untersten Ende.
4Ich habe die Besitzstörung nicht begangen.
Es ist unser oberstes Anliegen korrekte und objektive Ermittlungsergebnisse zu liefern. Sollte uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen sein, so möchten wir uns hiermit entschuldigen und bitten um eine Mitteilung an uns. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Ihre Angaben sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen. Sollten Sie als HalterIn des Kraftfahrzeuges dieses zum genannten Zeitpunkt nicht am benannten Privatgrund abgestellt haben, so bitten wir Auskunft zu erteilen, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt, bzw. am angeführten Privatgrund abgestellt hat. Als ZulassungsbesitzerIn muss man grundsätzlich immer wissen, wer das eigene Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt hat. Es besteht eine gesetzliche Pflicht, Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) zu führen, falls dies notwendig ist.
5Ich habe einen triftigen Entschuldigungsgrund
Wir sind keine Unmenschen- sollte ein triftiger Entschuldigungsgrund vorliegen, so bitten wir um eine kurze Mitteilung. Wir werden diese dann umgehend weiterleiten und Sie über das Ergebnis informieren.

Bitte beachten Sie: das Vorbringen eines Entschuldigungsgrundes bedeutet keine Fristverlängerung oder sonstige Zusage.
6Warum die enge Fristsetzung?
Wir sind uns der engen Fristsetzung bewusst - doch diese resultieren aus der vom Gesetzesgeber vorgegebenen äußerst knappen Einbringungsfrist für Besitzstörungsklagen.
7Ich bitte um Einsichtnahme der vorliegenden Fotos oder Beweise
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden von unserer Seite generell keine Fotos oder sonstigen Beweisinformationen in elektronischer Form weitergegeben. Dies schließt jedoch nicht aus, dass diese dann im Zuge einer ev. Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage gegen Sie verwendet werden.
8Ich möchte persönlich bei Ihnen vorsprechen
Eine rechtliche Beurteilung des Parkvergehens wird von uns nicht durchgeführt. Es tut uns leid, wir sind bundesweit tätig und ein Parteienverkehr ist nicht vorgesehen.
9Ich bin am angegebenen Parkplatz Dauerparker!
Es tut uns leid - irren ist menschlich! Unser Auftrag dient auch dazu, Ihnen als Dauerparker immer einen Parkplatz garantieren zu können. Sollten Sie am angegebenen Privatgrund Dauerparker sein, so bitten wir um eine kurze Mitteilung. Sie erhalten dann umgehend eine Gutschrift.
10Wie kann ich die geforderten Kosten bezahlen?
Unsere Bankverbindung lautet:
Österreich:

IBAN: AT98 3635 8000 0463 5439
BIC: RZTIAT22358

Deutschland:
IBAN: DE91 7603 0080 0950 2231 71
BIC: CSDBDE71XXX

Für eine direkte Zuordnung geben Sie bitte immer die auf unserem Schreiben angeführte Mandatsnummer an.

Kontakt betreffend Besitzstörung

    Hinweis: die Kontrollfall- bzw. Mandatsnummer finden Sie im rechten oberen Bereich Ihres Verständigungsschreibens

    Hinweis: diesen finden Sie im rechten oberen Bereich Ihres Verständigungsschreibens

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