Detektive sind Dienstleister. Wie im Dienstleistungsgewerbe üblich, wird die erbrachte Leistung nach dem dafür aufgewendeten Personal- und Sachaufwand abgerechnet.
Kein Auftrag gleicht dem anderen. Die Wahl bzw. die Mischung der richtigen Methoden und die Dauer des Einsatzes ergeben die tatsächlichen Kosten. Beim Einsatz von Spezialgeräten (Audio/Videoüberwachung, GPS- und Funkortungseinheiten, Abhörschutz, ..) werden weiters Tagesmieten oder Betriebskosten verrechnet.
In einem unentgeltlichen Beratungsgespräch berichten Sie uns von Ihrem Anliegen. Erst auf Basis dieser Informationen können wir konkret über die Ihrem Fall angepaßte Vorgehensweise und Ermittlungsmethoden sprechen. Aufbauend darauf wird dann gemeinsam mit Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellt.
Selbstverständlich können wir im Auftrag auch eine verbindliche Höchstsummenvereinbarung bzw. ein Budgetrahmen fixieren.
Als Anzahlung erwarten wir wie branchenüblich 30% des Auftragsvolumens.
Beachten Sie weiters: in vielen Fällen können Detektivkosten vom Verursacher zurückgefordert werden!