Während betriebsfremde Personen oft in Großbetrieben, Krankenhäusern oder Ämtern mit Publikumsverkehr zuschlagen ist in kleineren Betrieben meist ein Mitarbeiter für die Taten verantwortlich. Geldbörsen und Brieftaschen (sowie deren Inhalte) kommen als Diebstahlsobjekte ebenso in Betracht wie Urkunden, Briefe oder auch Büromaschinen und Geräte. Gegenseitige Verdächtigungen belasten das Betriebsklima und schaden der Produktivität!
Es gibt für Detektive verschiedene Möglichkeiten, Ihnen bei der Aufklärung solcher Delikte und kriminieller Strukturen unter den Mitarbeitern behilflich zu sein. Beispielsweise durch eine Audio/Videoüberwachung, gezielte Observationen oder das Einschleusen von verdeckten Ermittlern in das Unternehmen. Unter Umständen sollten Sie auch die Option einer chemischen Diebesfalle in Betracht ziehen. Chemische Fangmittel können auch zum Nachweis unbefugten Betretens von Räumen genutzt werden. Auch der Nachweis des unbefugtes Öffnen von Briefen oder Behältnissen ist auf diese Weise möglich.
Wir sorgen für Aufklärung!