Selbst wenn gegenüber einem/r Mitarbeiter/in Verdachtsmomente betreffend eines Abrechnungs- bzw. Spesenbetruges vorliegen, ist es für den Unternehmer selbst in den meisten Fällen sehr schwierig, den Nachweis eines Mitarbeiterbetruges zu erbringen.
Wir beschaffen Beweise im Zusammenhang mit Spesenbetrug/manipulation und Abrechnungsbetrug. In den meisten Fällen empfiehlt sich eine Observation des in Verdacht stehenden Mitarbeiters. Anhand unseres Berichtes können Sie dann alle Aktivitäten wie Arbeitsbeginn/ende, zurückgelegte Fahrtstrecken, aufgesuchte Kunden etc. überprüfen und feststellen, ob die geltend gemachten Kosten auch tatsächlich entstanden sind.